Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist bemüht, die Internetseite www.rehazukunft.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei der Neugestaltung und Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Ein Test der neu gestalteten Internetseite wird in diesem Rahmen so bald wie möglich durchgeführt. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Diese Erklärung wurde am 24.11.2022 erstellt und am 09.01.2024 aktualisiert.
Nicht barrierefreie Dokumente
PDF-Dokumente zum Download
Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter Kontaktformular senden.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer trägerspezifischen Webseiten der DRV Nordbayern unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich nach dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html.
Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter folgender Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
bitv@bayern.de
Internet
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html